Reitbuch

Reit- & Fahrverein Fellbach e.V.

Nutzungsbedingungen von reitbuch.com

Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von Reit- & Fahrverein Fellbach e.V.

1.) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen dem Reit- und Fahrverein Fellbach e.V. und dem Reitschüler bzw. dem gesetzlichen Vertreter abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht und Voltigierstunden.

2.) Gegenstand der Vereinbarung

Der Reitunterricht kann im Rahmen eines Reitschulabos sowie individuell vereinbart werden. Das Voltigieren kann ebenso im Rahmen eines Voltigierabos vereinbart werden.

In beiden Abos erfolgt die Zuweisung der Stammplätze durch den Reit- und Fahrverein Fellbach e.V. Der Reitunterricht oder die Voltigierstunde findet einmal pro Woche statt, an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht/ kein Voltigieren statt. Und in den Schulferien in Baden-Württemberg findet kein Volti statt.

Eine Gruppenstunde hat 45 Minuten Reitzeit, eine Einzelstunde 30 Minuten, eine Longenstunde 30 Minuten, eine Voltigierstunde 60 Minuten, exklusive der Versorgung der Pferde vor und nach der Reit- oder Voltigierstunde. Diese erfolgt durch den Reiter, der sich mind. 30 Minuten vor Beginn der Reitstunde an der Reithalle melden soll oder durch die Voltigiergruppe, die sich selbst organisiert.

Die Entscheidung der Anzahl von Reitern in einer Gruppe obliegt den Reitlehrern (max. 6). Die Einteilung der Schulpferde erfolgt durch den Reitlehrer. Der Reitlehrer entscheidet unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Kursen.

Für den Unterricht stehen Reithalle und Reitplatz zur Verfügung.

3.) Helmpflicht

Alle Reitschüler müssen beim Reiten einen Reithelm nach gültiger Euronorm tragen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt generell eine Helmpflicht beim Reiten auf der Anlage des RFV Fellbach e.V.

4.) Ausrüstung der Reiter

Das Tragen von folgender, geeigneter Kleidung während des Reitunterrichts ist Plicht: Reithose, feste Schuhe/Stiefel mit Absatz, die über den Knöchel reichen. Das Tragen von Reithandschuhen wird empfohlen. Bei ungeeigneter Kleidung und/oder Schuhwerk kann die Teilnahme am Unterricht untersagt werden.

5.) Auskunftspflicht

Die Reitschüler/innen bestätigen, dass sie körperlich und geistig dazu in der Lage sind, am Reitunterricht teilzunehmen. Etwaige Probleme, die dem praktischen Reit-/Voltigierunterricht entgegenstehen könnten, sind vor dem Unterricht mitzuteilen.

6.) Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung und Preisliste, welche auf der Homepage https://www.rfv-fellbach.de/ ersichtlich ist. Die Gebühren und Preise können ohne Vertragsänderung angepasst werden.

Das Reitabo wird durch ein SEPA-Lastschriftmandat automatisch zum jeweils 20. eines Monats abgebucht und gilt für eine Einheit pro Woche am festgelegten Termin (Stammplatz). Die Reitstunden während der Probemitgliedschaft werden bar nach der Stunde beim Reitlehrer bezahlt.

Die Probemitgliedschaft kann nach max. 2 Monaten in eine Vereinsmitgliedschaft umgewandelt werden. Hierzu wird ein gesonderter Vertrag abgeschlossen.

7.) Unterrichtsausfall

Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, so wird ein Ersatztermin angeboten. Dies gilt nicht für Reitstunden, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden müssen. Hierzu zählen insbesondere extreme Witterungsverhältnisse. Eine Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Reitstunden wird nicht gewährt.

8.) Buchung und Absage von Reitstunden

Die Anmeldung zu individuellen Reitstunden erfolgt ausschließlich über das Reitbuch. Diese können ebenfalls online bis 24 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Im Reitschulabo können Reitstunden, die 24 Stunden vorher abgesagt werden, innerhalb von 12 Wochen nachgeholt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. Die Nachholtermine sind vom Reitschüler selbst zu buchen. Sollten keine Ersatztermine verfügbar sein oder können diese nicht wahrgenommen werden, so werden die Reitstunden dennoch voll berechnet.

Die Absage sollte möglichst frühzeitig im Reitbuch erfolgen, damit der Platz für andere wieder frei ist.

Bei kurzfristiger Absage (d.h. innerhalb der 24 Stunden vorher) oder Nichtabsage wird die Reitstunde normal berechnet.

Individuelle Absprachen bei längerer Krankheit oder ähnlichem sind möglich.

9.) Vertragslaufzeit und Kündigung des Reitschulabos

Ein Reitschulabovertrag beginnt mit der Zuweisung eines Stammplatzes und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Kündigungsfrist des Reitschulabos beträgt einen Monat zum Monatsende und ist dem Verein schriftlich mitzuteilen.

Die Kündigungsfrist des Voltigierabos (Training 1x pro Woche) beträgt sechs Wochen zum Beginn der Schulsommerferien in Baden-Württemberg oder sechs Wochen zum 31.12. und ist dem Verein schriftlich mitzuteilen.

10.) Sorgfaltspflicht, Haftung und Versicherung

Die Teilnehme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung, welche den Reitsport beinhalten, werden empfohlen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass vom Reit-und Fahrverein Fellbach e.V., seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur so weit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Reit-und Fahrverein Fellbach e.V. haftet nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Geld oder sonstigen Wertgegenständen.

Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts- und Haftungspflicht entlassen.